Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Fachhochschule Dortmund Die ist in hohem Maße bemüht, ihre Webseiten und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Rechtsvorschriften barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Das FIS (Forschungsinformationssystem) ist mit der aktuell eingesetzten Software-Version (HISinOne-RES, Release 2023.12) in den geprüften Teilen hinsichtlich der BITV 2.0 und der darin referenzierten EN 301 549 V2.1.2 (2018-08) konform.Methodik der Prüfung: Selbstbewertung
- Erstellung: 09.08.2023
- Letzte Prüfung: 10.10.2024
Nicht barrierefreie Inhalte
Diese Elemente sind noch nicht barrierefrei:- für sehbeeinträchtigte Benutzer (S) – gut zugänglich
- Im Hochkontrastmodus sind Systemmeldungen nicht gut sichtbar.
- für blinde Benutzer (B) – gut zugänglich
- Prozessschritte werden linear lesend zweimal erreicht.
- Die Baumstruktur in einem Pop-up ist nicht gut wahrnehmbar.
- Seite wird bei Sprachwechsel nur teilweise übersetzt.
- Der Screenreader gibt eine falsche Anzahl an Listenelementen aus.
- für motorisch beeinträchtigte Benutzer (M) – sehr gut zugänglich
- für hörgeschädigte Benutzer (H) - sehr gut zugänglich
- für kognitiv beeinträchtigte Benutzer (K) – gut zugänglich
- Seite wird bei Sprachwechsel nur teilweise übersetzt.
Auf dieser Seite stehen Informationen in Leichter Sprache.
Wir erklären die wichtigsten Inhalte dieser Webseite.
Sie lernen, wie Sie diese Webseite bedienen.
Und Sie lernen, wie Sie uns Barrieren melden können.
Hier erhalten Sie in deutscher Gebärdensprache eine Erläuterung der Inhalte der Erklärung zur Barrierefreiheit.
Feedback zur Barrierefreiheit
Wir freuen uns über Ihre Unterstützung, die Zugänglichkeit unserer Webseiten zu verbessern, indem Sie vorhandene Barrieren melden. Wenden Sie sich bitte an:
Fachhochschule Dortmund
Dezernat Hochschul-IT
Abteilung Contentmanagement
E-Mail: webmaster*fh-dortmund◦de
Telefon: +49 231 9112-9692
Bitte geben Sie bei einer E-Mail-Nachricht das Stichwort „Barrierefreiheit FIS“ an und teilen Sie uns mit, auf welchen Inhalt Sie sich beziehen.
Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur Barrierefreiheit innerhalb von sechs Wochen keine zufriedenstellende Antwort erhalten haben, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie ist der oder dem Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung nach § 11 des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen zugeordnet.
Wenn Sie ein Ombudsverfahren wünschen, füllen Sie bitte den entsprechenden Antrag (PDF) aus und senden ihn per E-Mail an die Ombudsstelle: ombudsstelle-barrierefreie-it*mags◦nrw◦de
Postanschrift:
Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik
des Landes Nordrhein-Westfalen bei der Landesbeauftragten
für Menschen mit Behinderungen
Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf
